Bestellen Sie gleich kostenfrei unsere Informationsbroschüre „Spuren hinterlassen“ zum Thema Erbrecht, Testament und Nachlassverfahren per Telefon, Fax oder E-Mail. Wir sind gern für Sie da!
Nachlass & Testament
Spuren hinterlassen
Woran erinnern wir uns, wenn wir zurückschauen auf unser Leben? An den Geruch von Omas frisch gebackenem Kuchen, der durchs Haus zog? An unsere erste Liebe? Oder an die letzte schwere Entscheidung? Der Blick zurück aufs eigene Leben ist ebenso persönlich wie der Blick nach vorn. Was bleibt, wenn wir selbst nicht mehr da sind? Es empfiehlt sich, darüber schon heute nachzudenken und festzuhalten, was weiterwirken kann – auch über das eigene Leben hinaus.
Testament-Spende
Mit Ihrem Testament – Ihrem letzten Willen – sorgen Sie vor für die Menschen, die Ihnen nahe stehen. Wenn Sie keine Erben haben, die Sie in Ihrem Testament berücksichtigen können oder möchten, gibt es die Möglichkeit, eine gemeinnützige Organisation wie die Kinderarche Sachsen in Ihrem Nachlass zu bedenken. Damit hinterlassen Sie Ihre Werte und Ideale nach Ihrem Willen einer Einrichtung, die Ihnen am Herzen liegt.
Warum ein Testament zugunsten der Kinderarche Sachsen?
Gemeinnützige Organisationen wie die Kinderarche Sachsen sind grundsätzlich von der Erbschaftsteuer befreit. Alles, was Sie uns hinterlassen, egal ob Geld- oder Sachwerte, dient zu 100 Prozent der guten Sache.
Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Nachlass beizeiten zu regeln – ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen! Ein Fachanwalt in Ihrer Nähe kann Ihnen alle rechtlichen Fragen rund um Erbschaft und Testament beantworten und Sie individuell beraten.
Unter dem Titel „Spuren hinterlassen“ hat die Kinderarche Sachsen eine Informationsbroschüre zum Thema Erbrecht, Testament und Nachlassverfahren veröffentlicht. Bestellen können Sie diese kostenfrei per Telefon, Fax oder E-Mail. Wir sind gern für Sie da!
Ansprechpartnerin
Heike Straßburger
Fundraising / Sozialmarketing
Telefon: 0351 8372338
spenden[at]kinderarche-sachsen[dot]de