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Wer darf was? Kinderrechte im Familienalltag

Steht meinem Kind Taschengeld zu? Darf ich die Nachrichten meines Kindes lesen? Dürfen Kinder allein zu Hause bleiben? Kann mein Teenager ausziehen, wenn der Streit in der Familie eskaliert? – Dies sind Fragen, die sich im Alltag von Familien mitunter stellen. Ganz grundsätzlich geht es um die Frage, welche Rechte Kinder haben. Antwort darauf geben die Kinderrechte, die vor 30 Jahren – im November 1989 – von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und seitdem in der UN-Kinderrechtskonvention weltweit festgeschrieben wurden.

Die wichtigsten Kinderrechte

1.      Recht auf Gleichheit

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.

2.      Recht auf elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause

Kinder haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge durch ihre Eltern. Wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln, muss der Staat dafür sorgen, dass die Kinder einen neuen Lebensplatz bekommen.

3.      Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre

Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.

4.      Recht auf Bildung

Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.

5.      Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe

Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. Es muss also auch genügend Platz und Raum dafür zur Verfügung stehen.

6.      Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung

Kinder haben das Recht, sich zu informieren, eine eigene Meinung zu haben und an Entscheidungen beteiligt zu werden, die sie betreffen. Das gilt im alltäglichen Leben wie auch beispielsweise im Fall einer Scheidung. Hier müssen die Kinder angehört werden, bei wem sie zukünftig leben wollen.

7.      Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung

Kinder müssen vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt geschützt werden. Kinder dürfen nicht arbeiten oder ausgebeutet werden.

Die Entwicklung der Kinderrechte in den letzten 30 Jahren

Seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention wird in Deutschland darüber diskutiert, ob die Kinderrechte auch im Grundgesetz verortet werden. Aktuell sieht der Koalitionsvertrag genau dies vor. Dies soll sowohl Kinder als auch Familien stärken.

Bisher sind Aussagen, die Rechte von Kindern berühren, in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften zu finden, z.B. im Grundgesetz: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ (Artikel 6 GG)

Erst im Jahr 2000 wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch das „Recht auf eine gewaltfreie Erziehung“ verankert: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (§ 1631 Abs. 2 BGB) Bis dahin waren Schläge als „Erziehungsmaßnahme“ nicht verboten. Seitdem hat sich vor allem auch die Einstellung zu diesem Thema geändert.

Seit 2013 gibt es außerdem einen Rechtsanspruch auf Betreuung, der Kindern den Zugang zu früher Bildung ermöglichen soll. Allerdings gilt auch eine Schulpflicht, d.h. es existieren neben den Rechten auch Pflichten.

Wie wirken sich die Kinderrechte auf den Alltag in der Familie konkret aus?

Was darf das Kind und was darf es nicht? Und was die Eltern? Im Folgenden haben wir ein paar Beispiele zusammengetragen.

1.      Steht meinem Kind Taschengeld zu?

Dieses Thema sorgt im Familienalltag oft für Diskussionen. Müssen Eltern ihren Kindern Taschengeld zahlen? Die Antwort ist „Nein“. Es gibt keinen Anspruch, der sich im Gesetz dazu wiederfindet. Für die Kinder selbst ist es natürlich sinnvoll, den Umgang mit Geld zu erlernen. Wie dies aber geregelt wird, wie viel Geld dafür zur Verfügung steht, ist den Eltern selbst überlassen.

2.      Wie ist Privatsphäre der Kinder zu schützen?

Jeder Mensch hat das Recht auf seine Privatsphäre, das gilt natürlich auch für Kinder. Je nach Alter bedeutet es, dass die Kinder ein Recht haben, ihre Zimmertür zu schließen. Dies sollten Sie als Eltern ihrem Kind zugestehen. Sollten Sie jedoch Bedenken haben, dass das Kind gefährdet sein könnte, können Sie sich den Zutritt zum Zimmer verschaffen. Damit die Privatsphäre der Kinder gewahrt bleibt: Bitte vorher anklopfen!

3.      Darf ich die Nachrichten (Briefe, Messenger usw.) meines Kindes lesen?

Auch hier greift das Recht auf Privatsphäre, Sie dürfen dies also nicht. Das gilt natürlich nur so lange, wie es keinen begründeten Verdacht auf Gefährdung gibt. Können die Kinder noch nicht lesen, so dürfen Sie als Eltern Briefe oder Nachrichten natürlich vorlesen.

4.      Dürfen Kinder allein zu Hause bleiben?

Die Eltern haben in jedem Fall die Aufsichtspflicht für ihre Kinder, welche gesetzlich verankert ist. Die Eltern können je nach Alter des Kindes jedoch entscheiden, ab wann es für eine Weile auch allein bleiben kann. Diese Entscheidung sollte verantwortungsbewusst und im Sinne des Kindes getroffen werden! Was kann ich meinem Kind zutrauen?!

5.      Mein Kind ist Teenager – es gibt viel Streit… Darf mein Kind ausziehen?

Diese Zeit kann für Eltern ebenso wie für die Teenager sehr herausfordernd sein. Es kommt oft zum Streit, Türen knallen, die Kinder drohen damit auszuziehen. Dürfen sie das selbst bestimmen? Nein. Das dürfen sie nicht. Nach §1631 BGB dürfen Eltern bestimmen, wo das Kind wohnt, denn sie sind Inhaber der Personensorge: „Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.“

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Kinderrechte?

Marian Goldammer-Tschinke und Sindy Enke, Kinder- und Jugendheim Burgstädt

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