Die Familien sind so vielfältig und bunt, dass es nicht eine Lösung für alle geben kann. Vielmehr gehen wir davon aus, dass jeder Mensch der beste „Experte für sich“ selbst ist. Wir helfen vor allem dabei, eigene Stärken und Strategien zu entdecken und auszuprobieren.
Erziehungsberatung – was ist das eigentlich?
Erziehungsberatung ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe nach §28 des SGB VIII. „Um Gottes willen“, denken an dieser Stelle die meisten, „dann ist das nichts für mich. So schlimm ist es bei uns nun auch wieder nicht.“ Damit lassen sie sich jedoch eine Hilfe entgehen, die alles andere als eine Niederlage des eigenen Erziehungsverhaltens bedeutet. Im Gegenteil: Wer sich Hilfe sucht, der nimmt die Verantwortung für das Wohl seines Kindes und der ganzen Familie wirklich ernst.
Mit welchen Problemen kann ich mich an eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) wenden?
Wächst Ihnen der Alltag mit Kindern manchmal über den Kopf? Hat Ihr Kind Sorgen und braucht jemanden, der ihm unbefangen zuhört und hilft? Wollen Sie nach Trennung oder Scheidung neue Wege als Eltern gehen? Dann sind Sie in der EFB richtig. Themen der Beratung können etwa das Einhalten von Regeln zu Hause, in der Kita oder in der Schule, der Umgang mit digitalen Medien, schwieriges Verhalten oder intime Themen wie Einnässen oder unklare Angstgefühle sein. Auch bei Unstimmigkeiten zwischen den Eltern oder Problemen der Familie z.B. durch Arbeitslosigkeit oder andere Konflikte sowie für die Klärung der Beziehungen bei Trennung und Scheidung können Sie sich an die EFB wenden. Im ersten Gespräch wird geklärt, ob die EFB die richtige Anlaufstelle ist. Wenn nicht, helfen die Fachkräfte dabei, die passenden Hilfs- und Unterstützungsangebote zu finden.
Welche Themen passen nicht in die Erziehungs- und Familienberatungsstelle?
Paartherapie, Psychotherapie, Schwangerschaftsberatung, Sozialberatung und Rechtsberatung werden in Erziehungs- und Familienberatungsstellen meistens nicht angeboten. Auch Anträge für Familienhilfe oder Schulbegleiter können wir in der EFB nicht entgegennehmen, weil darüber nur der Allgemeine Soziale Dienst im Jugendamt entscheiden kann. Wir helfen jedoch in allen Fällen, die richtigen Anlaufstellen herauszufinden.
Wer darf Erziehungsberatung in Anspruch nehmen?
Die Familien- und Erziehungsberatung richtet sich an alle Erziehungsberechtigte, deren Kinder nicht älter als 21 Jahre sind. Das können Eltern, Mütter und Väter und eventuell auch Großeltern sein. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige können sich ebenso beraten lassen. Minderjährige können sich bei Bedarf auch ohne Wissen und Beisein der Erziehungsberechtigten beraten lassen.
Die Beratung ist für alle Menschen offen zugänglich– unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion oder Herkunft sowie von Beeinträchtigungen jeglicher Art.
Wie arbeiten Erziehungs- und Familienberatungsstellen?
In Erziehungs- und Familienberatungsstellen arbeiten qualifizierte Fachkräfte mit pädagogischer, sozialpädagogischer oder psychotherapeutischer Ausbildung, die umfassend über die verschiedenen Entwicklungsthemen im Kindes- und Jugendalter informieren. Sie nehmen Ihre Sorgen ernst, hören zu und bieten einen geschützten Ort, an dem auch sehr persönliche Probleme besprochen werden können. Neutralität und Schweigepflicht bilden bei jeder Beratung die Basis für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Ihnen und den Berater*innen.
Das Ziel ist es, Sie zu stärken und den Alltag mit Kindern entspannter zu gestalten. Dabei geben wir keine Lösungen vor, sondern suchen gemeinsam nach individuellen Lösungsansätzen. Das ist ein wichtiger Punkt. Oftmals haben die Ratsuchenden die Vorstellung, dass in der EFB ein Wunder passiert und ihre Probleme nach nur einem Termin weg sind. Die Realität ist leider nicht so einfach. Die ratsuchenden Menschen lassen sich in der EFB auf einen längeren Prozess ein, der unter Umständen bis zu 10 Beratungssitzungen andauern kann.
Die Familien sind so vielfältig und bunt, dass es nicht eine Lösung für alle geben kann. Vielmehr gehen wir davon aus, dass jeder Mensch der beste „Experte für sich“ selbst ist. Wir helfen vor allem dabei, eigene Stärken und Strategien zu entdecken und auszuprobieren und die Zukunft positiv, zufrieden und selbstwirksam zu gestalten. Das Angebot ist freiwillig, streng vertraulich und kostenfrei. Auf Wunsch werden Sie auch anonym beraten.
Darüber hinaus bieten einige Beratungsstellen Gruppen an, z.B. Trennungs- und Scheidungsgruppen für Kinder und Eltern, soziale Kompetenztrainings für Grundschulkinder oder Fachvorträge und Elternabende zu Themen wie Trotzalter, Pubertät oder Trennung und Scheidung.
Wie läuft eine Beratung ab?
Sie können bei Ihrem Jugendamt nachfragen, wo Sie ein passendes Beratungsangebot finden oder sich direkt an eine Familien- und Erziehungsberatungsstelle in Ihrer Nähe wenden. In der Regel reichen ein Telefonanruf oder eine E-Mail, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Beachten Sie bitte, dass es zu Wartezeiten kommen kann. Manche Beratungsstellen bieten auch regelmäßig offene Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung an.
Im Erstgespräch informiert die Fachkraft zunächst über Grundsätze und Ablauf der Beratung. Je nach Anliegen wird gemeinsam überlegt, welches Hilfsangebot oder welche Unterstützung am besten passen und helfen kann. Die Beratung kann alleine mit den Ratsuchenden oder gemeinsam mit anderen Familienmitgliedern wahrgenommen werden. In den Beratungen werden verschiedene Perspektiven beleuchtet und der Fokus auf das Wohl des Kindes gelegt.
Manchmal kann das Anliegen schon beim ersten Termin geklärt werden, ansonsten werden weitere Treffen vereinbart oder andere Hilfen vermittelt. Die Fachkräfte der Beratungsstellen sind während der gesamten Beratung an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden.
Wie finde ich eine Beratungsstelle?
Informationen zu allen Beratungsmöglichkeiten vor Ort stellen die Jugendämter zur Verfügung. In Deutschland gibt es fast flächendeckend Familien- und Erziehungsberatungsstellen. Auf der Website des Fachverbands der Beratungsstellen können Sie online nach einer Beratungsstelle in Wohnortnähe suchen: Die bke Beratungsstellensuche.
Grundsätzlich gibt es beim Aufsuchen der Beratungsstelle ein Wunsch- und Wahlrecht. Aus praktischen Gründen ist allerdings eine Anbindung an eine Beratungsstelle der eigenen Region meist sinnvoller.
Quellen:
- Familien- und Erziehungsberatung - Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt
- Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke)
Peggy Dressel-Zöllner, Sozialpädagogische Beraterin in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle Meißen